Eine logopädische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung. Ich rechne sowohl mit den gesetzlichen Krankenkassen, als auch mit privat versicherten Personen ab.
Gemäß § 32 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V haben zu behandelnde Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung selbst zu zahlen, soweit sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind immer von der Zuzahlung befreit. Die aktuellen Preise für logopädische Behandlungen entnehmen Sie hier.
Die Preise für privat Versicherte werden individuell vor Behandlungsbeginn vereinbart.
Zudem können Sie logopädische Beratungen auf Selbstzahler-Basis bei mir buchen. Sprechen Sie mich gerne darauf an!